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einschliesslich Profiling  Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten  Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen  zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in  ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung     für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und  dem Verantwortlichen erforderlich ist,    aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten,  denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese  Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer  Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten  oder    mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.  Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien  personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art.  9 Abs. 2 lit. a) oder g) DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz  der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.  .10   Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde  Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen  Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer  Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres  Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der  Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen  Daten gegen die DSGVO verstößt.   Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet  den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde  einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78  DSGVO.
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